Abfindungsrechner

Mit diesem Abfindungsrechner schätzen Sie die Höhe Ihrer Abfindung nach der üblichen Faustformel (Regelabfindung): 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Den Faktor können Sie anpassen, und Sie sehen den üblichen Verhandlungsrahmen.

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Was dieser Rechner macht

Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache – es gibt keine feste gesetzliche Formel. In der Praxis dient jedoch die Regelabfindung als Orientierung: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dieser Rechner setzt diese Faustformel um, lässt Sie den Faktor anpassen und zeigt den üblichen Verhandlungskorridor von 0,25 bis 1,0 Gehältern pro Jahr.

Nutzen Sie ihn, um ein Angebot einzuordnen, sich auf ein Gespräch vorzubereiten oder eine Größenordnung für eine mögliche Einigung zu bekommen.

So nutzen Sie diesen Rechner

  1. Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt ein.
  2. Tragen Sie die Beschäftigungsjahre ein.
  3. Passen Sie bei Bedarf den Faktor an (Standard 0,5).
  4. Klicken Sie auf Berechnen.

Formel und Methode

Regelabfindung = Faktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Regelfaktor    = 0,5
Üblicher Rahmen: 0,25 bis 1,0 Bruttogehälter pro Jahr

Beispielrechnung

Bei 4.500 € brutto und 8 Jahren mit Faktor 0,5:

  • 0,5 × 4.500 € × 8 = 18.000 €.
  • Üblicher Rahmen: 9.000 € (0,25) bis 36.000 € (1,0).

Häufige Fehler

  • Annehmen, es bestehe ein Anspruch. Ein gesetzlicher Anspruch existiert nur in Ausnahmefällen.
  • Steuer vergessen. Die Abfindung ist steuerpflichtig – prüfen Sie die Fünftelregelung.
  • Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben. Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld.
  • Kündigungsfrist übersehen. Bei Nichteinhaltung kann das ALG ruhen.

Grenzen dieses Rechners

  • Liefert eine Orientierung nach der Regelformel, keine garantierte Höhe.
  • Berücksichtigt keine Steuer, kein Arbeitslosengeld und keine individuellen Vertragsregelungen.
  • Die tatsächliche Abfindung hängt stark von der Verhandlung und vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Höhe einer Abfindung?

Üblich ist die Regelabfindung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 8 Jahren und 4.500 € brutto sind das 0,5 × 4.500 € × 8 = 18.000 €. Der Faktor kann je nach Verhandlung zwischen etwa 0,25 und 1,0 liegen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aus einem Sozialplan, Tarifvertrag, Aufhebungsvertrag oder aus §1a KSchG (Angebot bei betriebsbedingter Kündigung) ergeben. Häufig wird die Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt.

Wird die Abfindung versteuert?

Ja, die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Steuerlast kann durch die Fünftelregelung gemildert werden.

Welcher Faktor ist realistisch?

Der Regelfaktor 0,5 ist der häufigste Ausgangspunkt. Bei guter Verhandlungsposition, hohem Prozessrisiko für den Arbeitgeber oder langer Betriebszugehörigkeit sind höhere Faktoren möglich; bei schwacher Position auch niedrigere.

Zählt die Abfindung auf das Arbeitslosengeld?

Eine echte Abfindung wird in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wird jedoch die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann das Arbeitslosengeld ruhen. Lassen Sie sich dazu beraten.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nicht ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ansprüche verkürzen. Eine arbeitsrechtliche Beratung vor der Unterschrift ist empfehlenswert.

Haftungsausschluss

Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Vorschriften, Sätze und Grenzwerte ändern sich häufig und hängen von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die Werte stets bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Fachperson, bevor Sie handeln.

Sources & references:§1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung · §10 KSchG – Höhe der Abfindung