Verspätungszuschlag-Rechner
Mit diesem Verspätungszuschlag-Rechner schätzen Sie, was das Finanzamt bei einer verspätet abgegebenen Steuererklärung verlangt. Er bildet §152 AO ab: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat, höchstens 25.000 €.
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Verspätungszuschlag berechnen
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Was dieser Rechner macht
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser Rechner ermittelt die Höhe nach §152 AO und vergleicht dabei automatisch den prozentualen Zuschlag (0,25 % je Monat) mit dem Mindestbetrag von 25 € pro Monat – angesetzt wird der höhere Wert. So erkennen Sie schon vor dem Bescheid, was auf Sie zukommt.
So nutzen Sie diesen Rechner
- Geben Sie die festgesetzte Steuer ein (nach Abzug von Vorauszahlungen).
- Tragen Sie die Monate der Verspätung ein (angefangene Monate zählen voll).
- Klicken Sie auf Berechnen.
Formel und Methode
Prozentual = festgesetzte Steuer × 0,25 % × Monate Mindestens = 25 € × Monate Verspätungszuschlag = MAX(Prozentual, Mindestens) (höchstens 25.000 €)
Beispielrechnung
Festgesetzte Steuer 8.000 €, 5 Monate verspätet:
- Prozentual: 8.000 € × 0,25 % × 5 = 100 €.
- Mindestbetrag: 25 € × 5 = 125 €.
- Angesetzt wird der höhere Wert: 125 €.
Häufige Fehler
- Mindestbetrag übersehen. Auch bei geringer Steuer fallen 25 € pro Monat an.
- Frist falsch einschätzen. Die Steuerberatung verlängert die Frist – ohne sie gelten kürzere Fristen.
- 14-Monats-Grenze ignorieren. Danach ist der Zuschlag meist zwingend.
Grenzen dieses Rechners
- Schätzung – die endgültige Festsetzung trifft das Finanzamt im Rahmen seines Ermessens.
- Ermessensreduzierungen oder Besonderheiten einzelner Steuerarten sind nicht abgebildet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 € pro Monat. Angesetzt wird der höhere der beiden Werte. Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 €.
Wann wird der Zuschlag zwingend festgesetzt?
Wird die Erklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben, ist der Verspätungszuschlag in der Regel verpflichtend. Bei kürzerer Verspätung liegt die Festsetzung im Ermessen des Finanzamts.
Was zählt als festgesetzte Steuer?
Maßgeblich ist die im Bescheid festgesetzte Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und anrechenbare Abzugsbeträge. Bei einer Erstattung oder einer Steuer von 0 € fällt häufig nur der Mindestbetrag an.
Gilt das auch bei einer Steuererstattung?
Auch dann kann der Mindestbetrag von 25 € pro Monat festgesetzt werden, sofern eine Abgabepflicht bestand und die Frist überschritten wurde.
Wie vermeide ich den Verspätungszuschlag?
Geben Sie die Erklärung fristgerecht ab oder beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung. Eine Steuerberatung verlängert die Abgabefrist automatisch.
Unterschied zum Säumniszuschlag?
Der Verspätungszuschlag betrifft die verspätete Abgabe, der Säumniszuschlag die verspätete Zahlung. Beide können nebeneinander entstehen.
Haftungsausschluss
Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Vorschriften, Sätze und Grenzwerte ändern sich häufig und hängen von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie die Werte stets bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Fachperson, bevor Sie handeln.
Sources & references:§152 AO – Verspätungszuschlag (gesetze-im-internet.de)